Kontakt

Nimm Kontakt auf

Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Ortsgruppe Aachen e.V. findest du hier .

Kontakt-Icon

Kontakt

Du hast Fragen, Kommentare oder Feedback – tritt mit uns in Kontakt .

FAQ-Antworten

Die hier gegebenen Antworten können auch im aktuellen Erlass "Sicherheitsförderung im Schulsport NRW" bzw. in den dazugeörigen Rahmenbedingungen nachgelesen werden.

 

Was versteht man unter "Rettungsfähigkeit"?

Laut Erlass "Sicherheitsförderung im Schulsport" vom 26.11.2014 (S.21ff) muss die Rettungsfähigkeit neben der ständigen Selbstprüfung spätestens nach 4 Jahren durch eine erneute Prüfung nachgewiesen werden.

Bei Nutzung öffentlicher, beaufsichtigter oder schuleigener Bäder mit einer Wassertiefe von mehr als 1,20 m muss die Lehrkraft das Deutsche Schwimmabzeichen Bronze besitzen und gleichzeitig das Bestehen der im Erlass beschriebenen Disziplinen durch eine erfolgreiche Prüfung nachweisen. Dies erfolgt in einer 6 Unterrichtseinheiten umfassenden Prüfung der Rettungsfähigkeit.

Alternativ zu dieser Prüfung kann die Lehrkraft ihre Rettungsfähigkeit auch durch eine erfolgreiche Teilnahme an einem 16 Unterrichtseinheiten umfassenden Rettungsschwimmkurs mit dem Deutschen Rettungsschwimmabzeichen Bronze nachweisen.

Hinweis:
Wird im Rahmen einer schulischen Veranstaltung, beispielsweise einer Schulwanderung oder einer Schulfahrt, eine Gruppe ausschließlich beaufsichtigt, muss nur die Rettungsfähigkeit nachgewiesen werden (s.o.).
Wird ein öffentlicher, aber nicht beaufsichtigter Badeplatz benutzt (z.B. Badesee), mus die Aufsicht führende Lehrkraft das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen Silber besitzen und die Besonderheitendes Badeplatzes kennen.

 

Welche Anforderungen werden an die Rettungsfähigkeit gestellt?

Die Lehrkraft muss jederzeit unter den jeweiligen Gegebenheiten der Schwimmstätte (Wassertiefe, Strömung, Sicht, Temperatur etc.) in Not geratene Schülerinnen und Schüler erkennen, retten und wiederbeleben können. Die Lehrkraft muss sicherstellen, dass sie diese Bedingung aktuell erfüllt. Sollte dies temporär, z. B. durch gesundheitliche Beeinträchtigungen der Lehrkraft, nicht gegeben sein, kann sie beim Schwimmen im Schulsport nicht verantwortlich eingesetzt werden. 

 

Kann ich als Begleitperson des Schwimmunterrichtes auch an der Prüfung der Rettungsfähigkeit teilnehmen?

Ja.

Aus dem aktuellen Erlass „Sicherheitsförderung im Schulsport NRW“:
„An der Durchführung des Schwimmens im Schulsport können geeignete Hilfskräfte unterstützend beteiligt werden, wenn diese ebenfalls entsprechend rettungsfähig sind.“

Nach dem derzeitigen Konzept erhalten Hilfskräfte (Begleitpersonen/Eltern) von uns eine Bescheinigung über die Teilnahme an der Prüfung der Rettungsfähigkeit. Das Zertifikat von der Landesstelle für den Schulsport entfällt, da es nur für Lehrkräfte vorgesehen ist.

 

Welche Bescheinigung wird ausgestellt?

Lehrkräfte und Referendare erhalten nach erfolgreicher Prüfung von uns eine "Bestätigung der Rettungsfähigkeit". Das "Zertifikat" von der Landesstelle für den Schulsport / Ministerium für Schule und Weiterbildung wird nicht mehr ausgestellt.

Hilfskräfte (Begleitpersonen/Eltern), Betreuer in Kindertagesstätten und Erzieher erhalten von uns eine Prüfungsbescheinigung über die Rettungsfähigkeit.

 

Wie kann ich mich auf die Prüfung vorbereiten?

Es gibt keinen speziellen Vorbereitungskurs. Vor der Prüfung sollte man sich durch Schwimmen Kondition antrainieren (200m in maximal 7 Minuten). Die Techniken für das Tief- und Streckentauchen werden während der Prüfung vermittelt. Nie ohne Aufsicht tauchen!

Für Einsteiger empfehlen wir zuerst einen Rettungsschwimmkurs zu absolvieren. Dieser ist zur Rettungsfähigkeit gleichwertig. In 16 Unterrichtseinheiten werden Rettungstechniken erklärt, intensiv trainiert und dann geprüft. Nach bestandener Prüfung erhält man das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen (Bronze bzw. Silber). Nach Ablauf der Wiederholungsfrist (4 Jahre) genügt dann ggf. die Prüfung der Rettungsfähigkeit.
Informationen unter Rettungsschwimmen

 

Wie tief muss ich während der Prüfung tauchen?

Laut Erlass "Sicherheitsförderung im Schulsport" vom 26.11.2014 (S.21ff) hängen die Anforderungen an die Rettungsfähigkeit von der genutzten Schwimmstätte ab.
"Die Lehrkraft muss jederzeit unter den jeweiligen Gegebenheiten der Schwimmstätte (Wassertiefe, Strömung, Sicht, Temperatur etc.) in Not geratene Schülerinnen und Schüler erkennen, retten und wiederbeleben können. Die Lehrkraft muss sicherstellen, dass sie diese Bedingung aktuell erfüllt. Sollte dies temporär, z. B. durch gesundheitliche Beeinträchtigungen der Lehrkraft, nicht gegeben sein, kann sie beim Schwimmen im Schulsport nicht verantwortlich eingesetzt werden."

D.h., die Lehrkraft muss so tief tauchen können, wie das Schwimmbecken tief ist, in dem unterrichtet wird.

Während der Prüfung sollte man für die große RF mindestens 3m schaffen. Nie ohne Aufsicht tauchen!

 

Kann ich bei Nichtbestehen die Prüfung wiederholen?

Ja, in Absprache mit dem Prüfer.

Diese Website benutzt Cookies.

Diese Webseite nutzt Tracking-Technologie, um die Zahl der Besucher zu ermitteln und um unser Angebot stetig verbessern zu können.

Wesentlich

Statistik

Marketing

Die Auswahl (auch die Ablehnung) wird dauerhaft gespeichert. Über die Datenschutzseite lässt sich die Auswahl zurücksetzen.