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Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft

Landesverband Nordrhein e.V. - Bezirk Aachen e.V. - Ortsgruppe Aachen e.V.

Prüfungen Rettungsfähigkeit

Laut Amtsblatt des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder des Landes Nordrhein-Westfalen Nr.12/02 „Sicherheitsförderung im Schulsport 1033 (2002)“ Teil A, Punkt 1 werden folgende Anforderungen gestellt:

Allgemeine Rettungsfähigkeit
Rettungsfähig im Sinne dieses Erlasses ist, wer
-    von der Wasseroberfläche aus einen etwa 5 kg schweren Gegenstand vom Beckenboden (aus 2 bis 3 m Wassertiefe) heraufholen und zum Beckenrand bringen,
-    ca. 10 m weit tauchen,
-    Umklammerungen durch in Gefahr geratene Personen entweder vermeiden oder sich aus diesen lösen,
-    einen etwa gleich schweren Menschen mittels Kopf- oder Achselschleppgriff ca. 15 m weit schleppen und an Land bringen und
-    lebensrettende Sofortmaßnahmen ergreifen kann.
Diese Rettungsfähigkeit ist Voraussetzung für die Aufsicht über Schülerinnen und Schüler beim Schwimmen sowie für das Erteilen von Schwimmunterricht in allen Schwimmbecken.

Eingeschränkte Rettungsfähigkeit
Ausnahmen im Hinblick auf die Rettungsfähigkeit der Lehrkräfte bestehen bei der Benutzung von Schwimmstätten, in denen nur ein Lehrschwimmbecken mit einer maximalen Wassertiefe von 1,35 m vorhanden ist bzw. ein entsprechendes Lehrschwimmbecken sich in einem abgeschlossenen Raum oder Gebäudeteil befindet.
Voraussetzung für die Leitung von Schwimmgruppen in solchen separaten Lehrschwimmbecken ist, dass die Lehrkräfte im Besitz des Deutschen Schwimmabzeichens (Bronze) sind und dass sie
-    einen etwa 5 kg schweren Gegenstand von der tiefsten Stelle des Beckens heraufholen und zum Beckenrand bringen,
-    ca. 10 m weit tauchen und
-    lebensrettende Sofortmaßnahmen ergreifen können.

Dabei werden folgende situationsbezogene Übungen durchgeführt:
-    Fußsprung vom Beckenrand und schnellste Fortbewegung auf direktem Wege zu einer Rettungspuppe
-    Anschwimmen und Abtauchen an der tiefsten Stelle des Nichtschwimmerbeckens mit Heraufholen der Rettungspuppe vom Beckenboden
-    Üben der Schulteraufnahme, Trage- und Ablegetechnik für den flachen und steilen Beckenrand
-    Rettungspuppe in die Rückenlage bringen
-    Lebensrettende Sofortmaßnahmen
-    Notruf absetzen


Deutsches Schwimmabzeichen Bronze
-    Sprung vom Beckenrand und anschließend mindestens 200m Schwimmen in höchstens 7 Minuten (mit dem vollendeten 30.Lebensjahr erhöht sich die Höchstzeit um 1 Minute pro Lebensjahrzehnt)
-    Theoretische Prüfung über die Kenntnisse der Baderegeln

Lebensrettende Sofortmaßnahmen
-    Absichern des Unfallorts und Retten von Verletzten
-    Absetzen eines Notrufs
-    Stabile Seitenlage des Notfallpatienten
-    Herzdruckmassage, Beatmung und Defibrillation
-    Blutstillung, Schockbekämpfung

Bescheinigungen
-    Deutsches Schwimmabzeichen Bronze
-    Bescheinigung der Rettungsfähigkeit
-    Teilnahmebescheinigung über Lebensrettende Sofortmaßnahmen (LSM/311)