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Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft

Landesverband Nordrhein e.V. - Bezirk Aachen e.V. - Ortsgruppe Aachen e.V.

Rettungsfähigkeit

Speziell für Lehrkräfte an Schulen und BetreuerInnen in Kindertagesstätten bieten wir den Erwerb der Rettungsfähigkeit an.


Rettungsfähigkeit

Laut Amtsblatt des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder des Landes Nordrhein-Westfalen Nr.12/02 „Sicherheitsförderung im Schulsport 1033 (2002)“ Teil A, Punkt 1 werden folgende Anforderungen gestellt:

Mit der Aufsicht über Schülerinnen und Schüler beim Schwimmen sowie mit der Erteilung von Schwimmunterricht dürfen nur Lehrkräfte beauftragt werden, die
- entweder im Besitz des Deutschen Rettungsschwimmabzeichens (Bronze) sind (s. Rettungsschwimmen)
oder
- das Deutsche Schwimmabzeichen (Bronze) besitzen und zugleich rettungsfähig
im Sinne dieses Erlasses sind.

Die allgemeine Rettungsfähigkeit ist Voraussetzung für die Aufsicht über Schülerinnen und Schüler beim Schwimmen sowie für das Erteilen von Schwimmunterricht in allen Schwimmbecken.

Die eingeschränkte Rettungsfähigkeit bildet eine Ausnahme bei der Benutzung von Schwimmstätten, in denen nur ein Lehrschwimmbecken mit einer maximalen Wassertiefe von 1,35 m vorhanden ist bzw. ein entsprechendes Lehrschwimmbecken sich in einem abgeschlossenen Raum oder Gebäudeteil befindet.


Kosten

Die Kosten für den Erwerb der Rettungsfähigkeit incl. des Deutschen Schwimmabzeichen Bronze (ohne Lebensrettende Sofortmaßnehmen (LSM)) beträgt 20€.


Ausbildung

Da unsere Kapazität je Termin auf 5 Teilnehmer beschränkt ist, ist eine vorherige Anmeldung per E-Mail unbedingt erforderlich. Anmeldungen in den Schwimmhallen sind aus organisatorischen Gründen nicht möglich.
Für Gruppen ab 10 Teilnehmern besteht die Möglichkeit, einen Sondertermin zu vereinbaren, auf Wunsch auch mit Lebensrettenden Sofortmaßnahmen.

Die Ausbildung findet in unregelmäßigen Abständen (ca. alle 8 Wochen) in der Ulla-Klinger-Halle (Westhalle), Aachen-Kronenberg, dienstags (20-22Uhr) statt.
Einlass ist 10 Minuten vor Beginn.

Bitte bringen Sie den Nachweis über die Teilnahme an einem 8-stündigen Kurs „Lebensrettende Sofortmaßnahmen“ (nicht älter als 2 Jahre) mit.

Eine Bescheinigung über die Rettungsfähigkeit wird nur ausgehändigt, wenn die Prüfungen zur Rettungsfähigkeit und das DSA-Bronze bestanden, der LSM-Nachweis vorgelegt und die Gebühr gezahlt wurden.


Hinweis:
Für Wasseraktivitäten außerhalb von Schwimmhallen (z.B. Kanufahren oder Segeln während Klassenfahrten) ist das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen Silber vorgeschrieben.