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Fortbildungsmaßnahme Rettungsfähigkeit

Speziell für Lehrkräfte an Schulen und Personal im offenen Ganztag bieten wir die Rettungsfähigkeit an.
 

Ziel:
Ziel dieses Kurses ist die Erlangung bzw. Auffrischung der Rettungsfähigkeit gemäß des Erlasses „Sicherheitsförderung im Schulsport“ vom 01.12.2014 des Ministeriums für Schule und Weiterbildung (MSW) des Landes Nordrhein-Westfalen.
 

Zielgruppe:
Lehrerinnen und Lehrer im Sinne des § 57 SchulG, einschließlich Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter sowie pädagogisches und sozialpädagogisches Personal im Sinne § 58 SchulG, Fachkräfte, die im Ganztag oder im Rahmen von außerunterrichtlichen Sportangeboten tätig sind. Das Schwimmabzeichen in Bronze wird während des Kurses abgenommen und muss nicht vorher nachgewiesen werden. Weitere Teilnahmevoraussetzungen sind nicht gefordert.
An der Durchführung des Schwimmens im Schulksport können geeignete Hilfskräfte unterstützend beteiligt werden, wenn diese ebenfalls entsprechend rettungsfähig sind.
 

Inhalte:
Die Inhalte des Kurses entsprechen dem Curriculum der Rahmenkonzeption für die Fortbildungsmaßnahme Rettungsfähigkeit, die das MSW mit den Schwimmsport treibenden Organisationen entwickelt hat und werden von Inhabern einer gültigen Lizenz/Lehrschein vermittelt:

Theoretische Ausbildung:
•           Ertrinkungs- und Badetod
•           Verhalten bei Rettungen
•           Rettung durch Schwimmen
•           Abwehr von Umklammerung
•           Rettung mit Hilfsmitteln
•           Maßnahmen bei Bewusstlosigkeit und Reanimation
•           Bewusstlosigkeit/stabile Seitenlage
•           Kreislaufstillstand/HLW

Praktische Ausbildung:
•           einen 5 kg schweren Gegenstand vom Beckenboden heraufholen und
             zum Beckenrand bringen
•           ca. 10 m weit tauchen
•           Umklammerungen durch in Gefahr geratene Personen entweder
             vermeiden oder sich aus diesen lösen
•           einen etwa gleich schweren Menschen mittels Kopf- oder
             Achselschleppgriff ca. 15 m weit schleppen und an Land bringen und
•           Handhabung von Hilfsmitteln.

Die Kursdauer beträgt 6 UE (à 45 Minuten). In drei UE werden die theoretischen Inhalte sowie die lebensrettenden Sofortmaßnahmen vermittelt. In drei UE mit Wasserpraxis werden die im Erlass genannten wasserspezifischen Inhalte vermittelt und überprüft.
 

Teilnehmerzahl:
Minimal 5, maximal 12 Teilnehmerinnen und Teilnehmer

 

Kursgebühr:
60,- Euro pro Person (incl. Ausstellung des Deutschen Schwimmabzeichens in Bronze). Es entstehen keine weiteren Kosten für Mitgliedschaft, Badnutzung und andere Aufwendungen des Veranstalters.

 

Zeitlicher Ablauf:
17:15 - 19:30    Theorie    im Philipp-Neri-Haus, Ahornstr. 49, 52074 Aachen
20:00 - 22:15    Prüfung    in der Ulla-Klinger-Halle (Westhalle), Händelstr. 14, 52074 Aachen

Aufgrund der begrenzten Teilnehmerzahl ist eine vorherige Anmeldung unbedingt erforderlich. Bitte kommen Sie nicht unangemeldet zur Prüfung.

 

Termine:
Die Prüfung zur Rettungsfähigkeit (6 Lerneinheiten á 45 Minuten) findet an einem Tag statt. (Ort und Zeit s.u.)

Zur Anmeldung zu unseren Kursen wählen Sie bitte den passenden Kurs aus der Liste aus und melden sich über das Online-Formular an.
Sie erhalten unmittelbar nach der Anmeldung eine automatische Aufforderung zur Bestätigung Ihrer Anmeldung, bitte bestätigen Sie Ihre Anmeldung wie dort beschrieben.

Nach Prüfung der Anmeldungen durch unser Ausbildungs-Team erhalten Sie eine finale Bestätigung und auch die Rechnung zum Kurs per Mail. Bitte begleichen Sie die zu zahlende Kursgebühr zeitnah nach Erhalt der Rechnung, wie dort angegeben.

Kurz vor Kursstart erhalten Sie per Mail letzte Informationen zum Kurs.

Nr Titel Ort Beginn Ende Plätze Aktion

Auf Anfrage können (unter Berücksichtigung von Schwimmbad- und Personalkapazität) auch weitere Kurse organisiert werden. Bitte kontaktieren sie uns [hier].

 

Zertifizierung:
Nach erfolgreicher Prüfung erhalten die Lehrkräfte eine Bestätigung der Rettungsfähigkeit. Diese gilt gleichzeitig als Quittung für die Zahlung der Teilnahmegebühr. Eine separate Rechnung wird nicht ausgestellt.
Das staatliche Zertifikat „Rettungsfähigkeit“ des Landes NRW, welches durch die Landesstelle für den Schulsport / Ministerium für Schule und Weiterbildung ausgestellt werden soll, wird nach Aussagen des MSW nicht mehr erstellt. Als Nachweis der Rettungsfähigkeit reicht die Bescheinigung der schwimmsporttreibenden Verbände.
 

Hinweise:
Neben der ständigen Selbstprüfung muss spätestens nach 4 Jahren eine Auffrischung der Rettungsfähigkeit nachgewiesen werden. Dies erfolgt durch Prüfung aller geforderten Disziplinen, dies bedeutet die komplette Wiederholung der Rettungsfähigkeit.

Weitere allgemeine Informationen zur Rettungsfähigkeit finden sie auf den Seiten
www.nordrhein.dlrg.de
www.schulsport-nrw.de
Erlass "Sicherheitsförderung im Schulsport"

[FAQ-Antworten]                                   [Fragen/Kontakt]


Alternativ zur großen bzw. kleinen Rettungsfähigkeit können Sie auch das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen Bronze bzw. Silber erwerben.
Wir empfehlen diese Abzeichen für Lehrkräfte an weiterführenden Schulen.

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